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Fristlose Kündigung wegen Bagatelldiebstahl?

 Dieser Fall aus dem Jahr 2010 sorgte bundesweit für große Aufmerksamkeit: Eine langjährig beschäftigte Supermarktkassiererin, später unter dem Namen „Emmely“ bekannt, hatte zwei liegengebliebene Leergutbons im Gesamtwert von 1,30 Euro eigenständig eingelöst. Daraufhin sprach ihr Arbeitgeber eine außerordentliche fristlose sowie hilfsweise eine ordentliche Kündigung aus. Die Kassiererin erhob Kündigungsschutzklage, blieb jedoch zunächst erfolglos – sowohl das Arbeitsgericht Berlin als auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wiesen ihre Klage ab. Erst vor dem Bundesarbeitsgericht kam es zu einer überraschenden Wendung: Entgegen den Vorinstanzen erklärte das Gericht beide Kündigungen für unwirksam. Es stellte fest, dass angesichts des minimalen Schadens und der langjährigen, beanstandungsfreien Beschäftigung der Arbeitnehmerin eine Kündigung unverhältnismäßig sei. Das Urteil hob hervor, dass vor einer derart einschneidenden Maßnahme stets eine sorgfältige Abwägung der beider...

Befristetes Arbeitsverhältnis endet auch für Betriebsratsmitglied

Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags als Schadensersatz. Die beklagte Arbeitgeberin erbringt logistische Dienstleistungen. Sie schloss mit dem Kläger Anfang des Jahres 2021 einen zunächst auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag, welcher später um ein weiteres Jahr bis zum 14. Februar 2023 verlängert wurde. Im Sommer 2022 wurde der Kläger in den Betriebsrat gewählt. Von 19 Arbeitnehmern der Beklagten, die einen am 14. Februar 2023 auslaufenden befristeten Arbeitsvertrag hatten, erhielten 16 das Angebot auf Abschluss eines unbefristete...
  Arbeitnehmer muss Detektivkosten des Arbeitgebers bezahlen Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer den Ersatz notwendiger Detektivkosten verlangen, wenn sich bei der Überwachung der Verdacht auf Arbeitszeitverstöße durch den Arbeitnehmer bestätigt, die eine fristlose Kündigung nach sich gezogen haben. Sachverhalt: Der Arbeitnehmer war bei einem Verkehrsunternehmen als Fahrausweisprüfer angestellt. Dem Arbeitgeber wurde von Seiten des bei ihr tätigen Sicherheitsunternehmens zugetragen, es bestünden Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung sowie die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Klägers. So wurde u.a. berichtet, der Kläger habe während der Arbeit Zeit im Fitness-Studio, in der Moschee, beim Friseur oder bei privaten Fotoshootings verbracht. Der Arbeitgeber beauftragte eine Detektei, um den Kläger überwachen zu lassen. Eine andauernde Überwachung über einen Zeitraum von zwei Wochen ergab, dass der Arbeitnehmer sich während seiner Arbeitszeit mehrfach (ohne ...

Falsch gefaltete Stimmzettel bei Betriebsratswahl sind ungültig

 Werden nach einer Betriebsratswahl bei der Auszählung Stimmzettel mit nach außen sichtbarer Schrift aus der Wahlurne geholt, so sind diese Stimmzettel ungültig. Der Wahlvorstand einer Firma hatte solche Wahlzettel für ungültig erklärt mit der Begründung, dies verstöße gegen die Vorgaben des § 25 Satz 1 Nr. 1 der Wahlordnung (WO-BetrVG), wonach der Stimmzettel so zu falten ist, dass die Stimmabgabe erst nach vollständiger Entfaltung erkennbar ist. Gegen die Entscheidung des Wahlvorstands legten mehrere Wähler Einspruch ein und begehrten, die Betriebsratswahl für unwirksam zu erklären. Das Landesarbeitsgericht Hessen wies diesen Einspruch zurück. Es führte aus: "Nach der gesetzlichen Wahlordnung muss ein Stimmzettel so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe bis zum Öffnen des Stimmzettels nicht sichtbar ist. Diese Regelung dient dem Schutz der geheimen Wahl, die sowohl bei der Briefwahl als auch bei der persönlichen Stimmabgabe gewährleistet sein muss." Die Revision beim Bundes...

Betriebsratsmitglied darf Dienstfahrzeug privat nutzen

  Einem Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber das Recht eingeräumt, ein Dienstfahrzeug auch privat zu nutzen. Als der Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt wurde und dort nach § 37 Abs. 2 BetrVg seine vollständige Freistellung beschlossen wurde, forderte der Arbeitgeber das Fahrzeug wieder zurück. Daraufhin erhob der Arbeitnehmer eine Klage auf Zurverfügungstellung eines Pkw zur privaten Nutzung und auf Schadenersatz für die Zeit, in der er den Pkw nicht zur privaten Nutzung zur Verfügung gehabt habe. Beide Forderungen sprach das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitnehmer zu. Es wurde argumentiert, dass nach der höchstrichterlicher Rechtsprechung die Überlassung eines Dienstwagens zur persönlichen Nutzung einen Teil der Vergütung darstelle, in diesem Fall in Form eines immateriellen Vorteils. Einem Betriebsrat steht gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG für die Zeit der Arbeitsbefreiung die Vergütung zu, die ihm zugestanden hätte, wenn das Arbeitsverhältnis ohne die Freistellung fortgesetzt worden w...

Haben Verstorbene Anspruch auf Urlaub?

 Arbeitnehmer verstorben, Urlaubsanspruch weg? Nein, so einfach ist es nicht. Die Erben können vom (ehemaligen) Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Jahresurlaub verlangen. Der Anspruch des Verstorbenen geht auf die Erben über.  Bis 2013 urteilte das Bundesarbeitsgericht hier noch anders: Ein Urlaubsanspruch geht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter und kann nicht in einen Abgeltungsanspruch umgewandelt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG); also kein Teil der Erbmasse, keine Auszahlung an die Erben. Vererbbar war bisher nur der bereits entstandene Urlaubsabgeltungsanspruch des Erblassers.  2014 dann die Kehrtwende: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers Anspruch auf Abgeltung des zum Zeitpunkt des Todes noch nicht genommenen Urlaubs haben. Denn nach EU-Recht darf der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht mit seinem Tod untergehen. Und zwar nicht nur der Mindesturlaub, so das Bundesarbeitsgericht in ...