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Es werden Posts vom Mai, 2024 angezeigt.

SMS vom Arbeitgeber muss unter Umständen auch in der Freizeit gelesen werden

  Wenn dem Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Regelungen bekannt ist, dass der Arbeitgeber per SMS in Bezug auf Uhrzeit und Ort die Arbeitsleistung am Folgetag konkretisieren wird, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, auch in seiner Freizeit die SMS zur Kenntnis zu nehmen. Eine solche betriebliche Regelung kann z.B. in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Erscheint der Arbeitnehmer nicht zu den in der SMS angegebenen Arbeitszeiten zum Dienst, so kann der Arbeitgeber dieses Verhalten als unentschuldiges Fehlen werten und eine Abmahnung aussprechen. Auch kann ein Abzug von Stunden auf dem Arbeitszeitkonto erfolgen. Das Lesen der SMS ist eine in unmittelbarem Zusammenhang zur Arbeitspflicht stehende Nebenleistungspflicht, die sich aus der Betriebsvereinbarung ergibt. Im Rahmen der geschuldeten Mitwirkungspflicht ist der Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet, ununterbrochen erreichbar zu sein. Es steht ihm frei, wann und wo er die SMS liest. Bei der Kenntnisnahme der Nachri...

Arbeitslohn

  Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung pünktlich zum Fälligkeitstermin an den Arbeitnehmer zu zahlen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder aus Regelungen in einem Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung. Besteht keine dieser Anspruchsgrundlagen, ergibt sich dennoch ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung. Danach gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn für die geleistete Arbeit eine Vergütung zu erwarten ist. Diese Erwartung gilt grundsätzlich bei einem Arbeitsverhältnis. Die Lohnhöhe darf nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Ausgenommen vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn sind Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung, ehrenamtlich tätige Personen, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung, Praktikanten, die ein Praktikum im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz absolvieren, Personen, di...

AU-Bescheinigung beweist nicht unbedingt Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu, der nur mit konkreten Indizien erschüttert werden kann. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes kann eine solche Erschütterung gegeben sein, wenn sich der Arbeitnehmer im Anschluss an eine vom Arbeitgeber erhaltene Kündigung krankmeldet oder das Attest passgenau bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt ist. Ob es sich um eine Arbeitgeberkündigung handelt oder um eine Arbeitnehmereigenkündigung ist dabei unerheblich. Fällt also die Kündigung und die Ausstellung der Krankschreibung sowie Krankheitsdauer und das Ende des Arbeitsverhältnisses passgenau zusammen, kann der Beweiswertwert der AU-Bescheinigung erschüttert sein. Auch ist es nicht entscheidend, ob für den Beweis der Arbeitsunfähigkeit eine oder mehrere Bescheinigungen vorgelegt werden. Wichtig bleibt jedoch die Würdigung der Gesamtumstände im Einzelfall. Ist der Beweiswert erschüttert, so können Beschäftigte nicht mit einer automati...

Der Arbeitsvertrag

  Der Arbeitsvertrag 1. Grundlagen Im Arbeitsvertrag legen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich fest, unter welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis stattfindet. Es ergeben sich aus dem Vertrag Rechte und Pflichten. Die Rechte des einen sind die Pflichten des anderen. Mit Ausnahme von Ausbildungsverträgen und befristeten Arbeitsverträgen ist die Schrift-form per Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben. Beide Seiten können also auch mündlich, quasi per Handschlag, einen Arbeitsvertrag schließen. Jedoch ist der Arbeitgeber durch das Nachweisgesetz dazu verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen in einem Schriftstück festzuhalten und dieses dem Arbeitnehmer unterschrieben auszuhändigen. Diese Niederschrift muss mindestens die folgenden Punkte enthalten. - Name und Anschrift der Vertragsparteien, - Beginn des Arbeitsverhältnisses, - bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, - den Arbeitsort, - die Beschre...

Arbeitsrecht

  Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es schafft die Grundlage für eine gerechte Gestaltung des Arbeitsverhältnisses und sichert sowohl die Rechte der Arbeitnehmer als auch die Interessen der Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht ist Teil der Zivilrechtsordnung und umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. In diesem Blog wird dieses komplexe und doch für jeden abhängig Beschäftigten so wichtige Rechtsgebiet verständlich mit seinen Grundlagen erklärt. Ziel dieses Blogs ist es, verständlich und klar Arbeitnehmern und Arbeitgebern einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Rechte und Pflichten sie in einem Arbeitsverhältnis zu beachten haben. Die Rechte des einen sind die Pflichten des anderen. Begründet wird das Arbeitsverhältnis durch eine überein-stimmende Willenserklärung beider Parteien, den Arbeitsvertrag. Aus Gründen der bess...