Haben Verstorbene Anspruch auf Urlaub?
Arbeitnehmer verstorben, Urlaubsanspruch weg? Nein, so einfach ist es nicht. Die Erben können vom (ehemaligen) Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Jahresurlaub verlangen. Der Anspruch des Verstorbenen geht auf die Erben über.
Bis 2013 urteilte das Bundesarbeitsgericht hier noch anders: Ein Urlaubsanspruch geht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter und kann nicht in einen Abgeltungsanspruch umgewandelt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG); also kein Teil der Erbmasse, keine Auszahlung an die Erben. Vererbbar war bisher nur der bereits entstandene Urlaubsabgeltungsanspruch des Erblassers.
2014 dann die Kehrtwende: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers Anspruch auf Abgeltung des zum Zeitpunkt des Todes noch nicht genommenen Urlaubs haben. Denn nach EU-Recht darf der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht mit seinem Tod untergehen. Und zwar nicht nur der Mindesturlaub, so das Bundesarbeitsgericht in einer späteren Entscheidung!
BAG, Urteil vom 22.01.2019, 9 AZR 45/16
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